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   BGH, 19.11.1985 - 1 StR 496/85   

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https://dejure.org/1985,2362
BGH, 19.11.1985 - 1 StR 496/85 (https://dejure.org/1985,2362)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1985 - 1 StR 496/85 (https://dejure.org/1985,2362)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1985 - 1 StR 496/85 (https://dejure.org/1985,2362)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beweisantrag eines Verteidigers nach Beginn der Urteilsverkündung - Verwehrung des letzten Wortes des Angeklagten bei Verlesung des Urteils trotz Schwächeanfalls des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 182
  • StV 1986, 286
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium

    Auszug aus BGH, 19.11.1985 - 1 StR 496/85
    Auch strafbefreiender Rücktritt ist nicht gegeben, wobei es nicht entscheidend darauf ankommt, daß § 24 Abs. 2 StGB (unmittelbar) nicht eingreift, weil die Haupttat, als der Angeklagte die Polizei informierte, noch im Stadium der Vorbereitung war (vgl. BGHSt 28, 346, 347 [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78]; Vogler in LK 10. Aufl. § 24 Rdn. 159).
  • BGH, 18.03.1976 - 4 StR 77/76

    Verurteilung wegen Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 19.11.1985 - 1 StR 496/85
    Der Senat kann unentschieden lassen, ob Ko. der versuchten Strafvereitelung verdächtig war, denn es besteht kein Anlaß - auch nicht aus den von der Revision genannten Gründen -, von der Rechtsprechung abzuweichen, wonach eine auf diese Weise begründete Strafmilderung dem Anstifter nicht zugute kommt, weil er sich nicht in der typischen Zwangslage des Zeugen befindet (BGHSt 27, 74 [BGH 18.03.1976 - 4 StR 77/76]).
  • BGH, 10.07.1974 - 3 StR 6/73

    Verletzung der Aufklärungspflicht und des Beweisantragsrechts als

    Auszug aus BGH, 19.11.1985 - 1 StR 496/85
    Maßstab für die Entscheidung des Vorsitzenden ist die Aufklärungspflicht (BGH, Urteil vom 10. Juli 1974 - 3 StR 6/73 - bei Dallinger MDR 1975, 24; BGH VRS 36, 368; RGSt 57, 142; Herdegen in KK StPO § 246 Rdn. 1).
  • RG, 07.11.1922 - IV 302/22

    Muß ein während der Urteilsverkündung gestellter Vertagungs- oder Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 19.11.1985 - 1 StR 496/85
    Maßstab für die Entscheidung des Vorsitzenden ist die Aufklärungspflicht (BGH, Urteil vom 10. Juli 1974 - 3 StR 6/73 - bei Dallinger MDR 1975, 24; BGH VRS 36, 368; RGSt 57, 142; Herdegen in KK StPO § 246 Rdn. 1).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86

    Rechtsfolgen der Unschuldsvermutung

    Die bloße Entgegennahme von Hilfsbeweisanträgen stellte aber keinen Wiedereintritt in die Verhandlung dar (BGH NStZ 1986, 182), welcher allein die erneute Beachtung des § 258 StPO erforderlich gemacht hätte (BGHSt 22, 278, 279; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 23. Aufl. § 258 Rdn. 6).
  • BGH, 26.10.2023 - 5 StR 257/23

    Tateinheitliche Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls

    bb) Die Rüge eines Verstoßes gegen § 246 StPO wäre auch unbegründet, weil das Gericht zum Zeitpunkt der Antragstellung nach dem Revisionsvortrag bereits mit der Urteilsverkündung begonnen hatte und ab diesem Zeitpunkt Beweisanträge nicht mehr entgegengenommen werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 1985 - 5 StR 217/85, StV 1985, 398; Urteil vom 19. November 1985 - 1 StR 496/85, NStZ 1986, 182).
  • BGH, 05.02.1992 - 5 StR 673/91

    Unterschrift des Vertreters des Verteidigers - Verteidiger - Revisionsbegründung

    In einem solchen Fall würden die allgemeinen Grundsätze für während der Urteilsverkündung gestellte Beweisanträge (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 24; NStZ 1986, 182) gelten.
  • OLG Bamberg, 30.07.2008 - 3 Ss OWi 860/08

    Ordnungswidrigkeitsverfahren: Erforderlichkeit eines Ablehnungsbeschlusses

    Der Tatrichter hat vielmehr die Urteilsverkündung an der Stelle, an der sie - wie mit der Rechtsbeschwerde vorgetragen - durch den Verteidiger zur Stellung des zu Protokoll erklärten Beweisantrages unterbrochen worden war, fortgesetzt (vgl. insbesondere BGH NStZ 1986, 182 sowie BGH StV 1992, 218).
  • BGH, 04.02.1992 - 5 StR 622/91

    Strafmilderung bei einem den Vermögensnachteil aufwiegenden Vermögensvorteil -

    Damit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von dem Fall BGH Urteil vom 19. November 1985 - 1 StR 496/85 -.
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